Schritte und Formalitäten nach einem Todesfall
In einem ersten Schritt nach dem Tod ist es notwendig, den letzten Willen des Verstorbenen in Erfahrung zu bringen. Diese können z. B. in einem Testament, aber auch in einem Bestattungsversicherungsvertrag festgehalten werden. Die Ermittlung des letzten Willens des Verstorbenen ist der allererste Schritt, der innerhalb von 24 Stunden nach dem Tod unternommen werden muss. Wie wir sehen werden, sind jedoch noch weitere Formalitäten zu erledigen.
Die Schritte, die innerhalb von 24 Tagen nach dem Tod zu erledigen sind
- Die Beschaffung einer Todesbescheinigung, die von einem Arzt ausgestellt wird
- Die Klärung von Fragen zur Körper- oder Organspende
- Die Todeserklärung bei der Gemeindeverwaltung
- Die Wahl des Bestattungsunternehmers und der Art der Beisetzung
- Das Benachrichtigen der Angehörigen des Verstorbenen.
In den meisten Fällen werden all diese Formalitäten vom Ehepartner oder der Ehepartnerin des Verstorbenen erledigt. Ist der Tote allerdings alleine oder Wittwer, liegt es an den Kindern oder weiter entfernten Familienangehörigen, diese Aufgaben zu übernehmen.
Um die Todeserklärung im Rathaus abzugeben, sind mehrere Dokumente erforderlich:
- Ein Ausweisdokument des Verstorbenen
- Ein Familienstammbuch
- Die, von einem Arzt abgegebene Todeserklärung
Das Bürgermeisteramt kann Ihnen dann eine Sterbeurkunde und eine Geburtsurkunde des Verstorbenen ausstellen und das Familienbuch aktualisieren.
Die Organisation der Beerdigung
Inzwischen haben Sie alle notwendigen Schritte zur Meldung des Todes durchgeführt? Dann sollten Sie, bevor Sie die Versicherung des Verstorbenen kontaktieren oder den Nachlass in Betracht ziehen, die Beerdigung mithilfe des von Ihnen gewählten Bestattungsunternehmens organisieren.
Als Ehepartner, Kind oder Familienangehöriger der verstorbenen Person müssen Sie die Grabstätte sowie die Konzession auf dem Friedhof, die Lösung für den Transport des Leichnams und die gewünschte Art der Zeremonie, auswählen. Der Bestatter wird Ihnen mehrere Optionen anbieten: einen Sarg, den Trauerzug, die Einsargung, sowie die Art der gewünschten Beerdigung - Einäscherung oder Beisetzung. Lassen Sie sich von Ihm beraten, aber vergessen Sie nicht das Budget zu erfragen und über die finanziellen und moralischen Folgen jeder Entscheidung nachzudenken. Manchmal kann es auch sein, dass der Verstorbene in seinem Testament eine spezielle Art der Beisetzung gewünscht hat. Informieren Sie sich ausreichend, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Wir empfehlen Ihnen ebenfalls bei weiteren Familienmitgliedern um Rat zu fragen. Jeder sollte seine Meinung sagen dürfen.
Formalitäten, die in der Woche nach dem Todesfall zu erledigen sind
Nach der Beerdigung des Verstorbenen und bevor die verschiedenen Schritte im Zusammenhang mit dem Erbe eingeleitet werden, müssen mehrere Stellen und Behörden über den Todesfall informiert werden. Dies gilt vor allem für:
- Die Krankenversicherung und die Sozialversicherung des Verstorbenen,
- Die Bank des Verstorbenen,
- Den Arbeitgeber des Verstorbenen, soweit der Tote noch am Arbeiten war (beachten Sie, dass bestimmte Unternehmen Beihilfen zur Finanzierung der Beerdigung bereitstellen können),
- Die Krankenkasse und die Rentenkassen des Verstorbenen.
Diesen verschiedenen Stellen müssen Sie die vom Bürgermeisteramt ausgestellte Sterbeurkunde vorlegen. Jede Behörde informiert Sie anschließend über die verschiedenen weiteren Schritte, die Sie unternehmen müssen, um beispielsweise das Bankkonto aufzulösen oder das Kapital zu beziehen, das dem Ehepartner oder den Kindern der verstorbenen Person zusteht.
Die Schritte, die innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod zu erledigen sind
Innerhalb eines Monats nach dem Tod müssen weitere Stellen kontaktiert werden:
- Das Finanzamt,
- weitere Versicherungen, wie beispielsweise die Kfz-Versicherung, die Hausratversicherung, die Lebensversicherung usw.
- Die Dienstleister, bei denen der Verstorbene angestellt war. Auch hier muss die von der Stadtverwaltung ausgestellte Sterbeurkunde übermittelt werden.
Das Erbe, ein wesentlicher Schritt nach dem Tod
Um den Nachlass nach einem Todesfall abzuwickeln, ist die Einschaltung eines Notars zwingend erforderlich. Die Verteilung des Erbes wird in mehreren Schritten abgewickelt:
- Die Erstellung einer notariellen Urkunde, in der die verschiedenen am Nachlass beteiligten Personen (Ehepartner, Kinder usw.) aufgeführt sind
- Die Erstellung einer Bilanz des Vermögens des Verstorbenen
- Die Erledigung der hypothekarischen und steuerlichen Formalitäten, die nach einem Todesfall zu erledigen sind
- Die Aufteilung des Vermögens des Verstorbenen unter den Erbenden
Sterbeurkunde, Organisation der Beerdigung, Erbe... Nun kennen Sie die verschiedenen Schritte, die nach dem Tod eines Angehörigen unternommen werden müssen.
Im nächsten Teil unseres Ratgebers geht es darum, wie Sie die traurige Nachricht überbringen und wie Sie auf die Beileidsbekundungen Ihrer Angehörigen reagieren.